Förderungen

Bei Neubau und Umbau sind Förderungen natürlich sehr willkommen. Ein Überblick über die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Varianten um zum optimalen Ergebnis zu kommen, ist gefragt.

Die Informationen zu Förderungen des Landes Kärnten sind ein stark gekürzter Auszug aus der Wohnbaufibel Kärnten Stand 4/2010.

Kelag PowerPartner-Finanzierung

  • 0 % Zinsen Finanzierung mit bis zu 10.000,- Euro in enger Kooperation mit über 200 PowerPartner Installateuren und Elektropartnern in Kärnten und der teilnehmenden Industrie- und Großhandelspartner.
  • 0 % Zinsen Finanzierung mit bis zu 12.000,- Euro bei der Kombination Wärmepumpe und thermische Solaranlage.
  • Speicherheizung: 0 % Zinsen für bis zu 10.000,- Euro

Eigenheim – Neubau

  • Nutzflächen von 130 m² bzw. bis 150 m² Nutzfläche (bei mehr als fünf Personen im Haushalt).
  • Einkommensgrenzen sind zu beachten.
  • Energieausweis ist verpflichtend.
  • Förderausmaß: zwischen 400,- und 625,- Euro je m² förderbarer Nutzfläche abhängig von der energieeffizienten Bauweise. Je besser wärmegedämmt desto höher sind die Förderungen.
  • Mögliche zusätzliche Fördermittel bei
    • Ökologische Bauweise 6.000,- Euro
    • Niedertemperaturheizung 1.000,- Euro
    • Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung 5.000,- Euro
    • Frischluftanlage 2.000,- Euro
    • Heizungsunterstützte Solaranlage 5.000,- Euro
    • Photovoltaik 3.000,- bis 12.000,- Euro
    • Passivhaus je m² förderbarer Fläche 50,- Euro

Geförderte Heizungen

  • Wärmepumpen mit Jahresarbeitszahl [JAZ] größer oder gleich vier und Vorlauftemperatur der Heizverteilung maximal 35°C Kelag PowerPartner-Finanzierung
  • Erdgas Brennwertanlagen kombiniert mit thermischen Solaranlagen, in Gebieten mit einer hohen Feinstaubbelastung Kelag PowerPartner-Finanzierung
  • Pelletskessel

Geförderte Warmwasser-Bereitung

  • Wärmepumpe, Thermische Solaranlage bzw. Warmwasser mit Fernwärme oder erneuerbarer Energie.

Kelag PowerPartner-Finanzierung

Wohnhaussanierung  -  Annuitäten-Förderung

  • Wenn das Haus älter als 20 Jahre ist - Ausnahme ist der Anschluss an Fernwärme oder Nutzung von Alternativenergie hier soll der Bau älter als 5 Jahre sein.
  • Energieausweis und Energieberatung vor Ort sind verpflichtend.
  • Je nach Verbesserungsmaßnahmen liegen die Förderanteile zwischen 50 und bis zu 100 % der anerkannten Sanierungskosten. Diese Förderungen werden über einen Zeitraum von 10 Jahren als Teilsummen (Annuitäten) je zweimal pro Jahr ausbezahlt. Die maximalen Summen werden aus der Nutzfläche in m² und der Förderhöhe pro m² errechnet.
  • Wärmepumpen werden gefördert bei Jahresarbeitszahl [JAZ] größer oder gleich 4 und maximal 40°C Vorlauftemperatur der Heizung.
  • Für das Berechnen des Energieausweises und die Energieberatung vor Ort, wird mit der ersten Rate, ein einmaliger Zuschuss von € 350,- überwiesen.

Direkt Förderung - Wohnhaussanierung - Wärmepumpe

  • Jahresarbeitszahl [JAZ] > 4
  • 30 % der anerkannten Investition
  • 1.500,- Euro für die Wärmepumpe
  • + 500,- Euro für die Entzugsquelle
  • Voraussetzungen:
    • Verteilsystem Temperatur maximal 35°C
    • JAZ 4 (JAZ 3,8 mit kombinierter WW Bereitung)
    • Wärmemengenzähler


Weitere Direktförderungen für Thermische Solaranlagen, Pellets-, Hackschnitzel- und Scheitholzanlagen für Warmwasser und Raumheizung erhalten Sie von der Kärntner Landesregierung.

Kelag PowerPartner-Finanzierung

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